1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten
für alle zwischen Karin Maier, Training & Consulting
abgeschlossenen Verträge und Aufträge über
Beratungs-, Programmier- und Planungsarbeiten, allen ähnlichen
Dienstleistungen, sowie alle sonstigen Absprachen, die im
Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich
nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens von Karin Maier,
Training & Consulting nicht ausdrücklich widersprochen
wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden
allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten
lassen will, hat er dies vorher schriftlich anzuzeigen.
2. Zahlungsbedingungen und Preise
Alle Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart und auf
der Rechnung ausgewiesen, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum
ohne Abzug zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs
der Zahlung bei Karin Maier, Training & Consulting. Im
Verzugsfalle werden weitere Lieferungen und Leistungen zurückgehalten.
Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem
Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen zu.
Preisangaben, die sich erkennbar ausschließlich an
gewerbliche Kunden richten, verstehen sich im Zweifel zzgl.
der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Lieferung
Alle Angebote sind freibleibend.
Alle von Karin Maier, Training & Consulting genannten
Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn,
dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend
vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung
Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten
sonstige Umstände ein, die Karin Maier, Training &
Consulting eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich
machen, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen
Zeitraum.
Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins
nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder
Aussperrung oder höher Gewalt zurückzuführen,
so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde
kann erst nach Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen Eigentum von Karin Maier, Training
& Consulting . Der Kunde ist zur Verfügung über
die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt.
Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde Karin
Maier, Training & Consulting unverzüglich schriftlich
zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt
von Karin Maier, Training & Consulting unverzüglich
in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der
Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert
und Karin Maier, Training & Consulting dieses genehmigen
sollte, tritt der Kunde bereits mit Vertragsabschluß
alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Seine eigene
Verpflichtung gegenüber Karin Maier, Training & Consulting
bleibt jedoch vollständig erhalten. Der Kunde ist verpflichtet,
Karin Maier, Training & Consulting alle zur Durchsetzung
dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und
die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
5. Haftungsbeschränkung
Karin Maier, Training & Consulting haftet nicht für
entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare
und/oder Folgeschäden. Diese Haftungsbeschränkungen
gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften
beruhen. Karin Maier, Training & Consulting haftet nicht
für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, sie
muss sich die Vernichtung der Daten als grob fahrlässig
oder vorsätzlich zurechnen lassen.Der Kunde hat durch
angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen
dafür Sorge zu tragen, dass diese Daten mit vertretbarem
Aufwand rekonstruierbar sind.
6. Gewährleistung
Karin Maier, Training & Consulting gewährleistet,
dass die Waren die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften
besitzen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den
Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach
dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit
bleibt außer Betracht. Die Gewährleistungsfrist
beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Tag der Auslieferung
an den Kunden. Während der Gewährleistungsfrist
auftretende Mängel hat der Kunde der Karin Maier, Training
& Consulting unverzüglich schriftlich zu melden.
Die Gewährleistung entfällt, sobald der Kunde ohne
Zustimmung der von Karin Maier, Training & Consulting,
Programme oder Daten selbst ändert oder durch Dritte
ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen
Nachweis führt, dass die gerügten Mängel weder
insgesamt, noch teilweise durch solche Änderungen verursacht
worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die
Änderung nicht erschwert wird.
Der Kunde ist verpflichtet, Karin Maier, Training
& Consulting die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur
Durchführung der Nachbesserungsarbeiten einzuräumen.
Gelingt es Karin Maier, Training & Consulting nicht, erhebliche
Mängel in dieser Zeit zu beseitigen, so kann der Kunde
dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung
setzen, dass er die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf
dieser Frist ablehnt. Nach Fristablauf ist der Kunde zur Wandelung
oder Minderung berechtigt, falls der Mangel nicht rechtzeitig
behoben worden ist.
Karin Maier, Training & Consulting garantiert für
einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag der Lieferung, dass
gelieferte Software im wesentlichen frei von Material- und
Herstellungsfehlern ist und im wesentlichen entsprechend dem
begleitenden Produkthandbuch arbeitet. Die Gewährleistung
beschränkt sich auf diese Leistungen. Es ist dem Kunden
bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen
nicht ausgeschlossen werden können.
Im Fall einer berechtigten Mängelrüge behält
sich Karin Maier, Training & Consulting vor, insgesamt
drei Nachbesserungen durchzuführen. Ein Recht auf Wandelung
oder Minderung hat der Kunde nur, wenn sich ein Programmfehler
für das gesamte Leistungsbild als erheblich und wesentlich
erweisen sollte und der Fehler nicht durch andere Möglichkeiten
der Software gelöst werden kann.
Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür,
dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet
ist, sowie für direkte oder indirekt verursachte Schäden
(z. B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung), sowie für
Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang
mit der Wiederherstellung verlorengegangener Daten entstehen,
sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass Karin
Maier, Training & Consulting bzw. ihren Mitarbeitern Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Karin
Maier, Training & Consulting behält sich vor, auch
nach Lieferung Änderungen an den Programmen vornehmen
zu lassen, die die Leistungsfähigkeit des Programms verbessern
und die übrige Software nicht beeinträchtigen.
7. Vertraulichkeit / Geheimhaltung
Karin Maier, Training & Consulting und der Kunde verpflichten
sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an
Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
Die Unterlagen, Grafiken und Informationen, die der andere
Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält,
darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
8. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit
der übrigen Regelungen nicht. Die Parteien verpflichten
sich vielmehr die unwirksame Regelung durch eine solche zu
ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten am nächsten
kommt.
Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieses
Vertrages bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für
die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung
mit Karin Maier, Training & Consulting nur mit schriftlicher
Einwilligung abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der
Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
Erfüllungsort ist Tübingen.
Im Verkehr mit Kunden im Sinne des § 24 AGBG ist Tübingen
als Gerichtsstand vereinbart, soweit die §§ 38,
40 ZPO nicht entgegenstehen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich
ausgeschlossen.
Stand: 1.1.2003 |